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Eigenkapital

Fehlendes Eigenkapital ist eine der Hauptursachen für die schlechte Finanzierungssituation im Mittelstand. Eigenkapitalquoten von unter zehn Prozent sind bei Kleinbetrieben eher die Regel als die Ausnahme. Die Finanzkrise macht sich zusätzlich bemerkbar. Im Unternehmen verbleibende Gewinne sollten daher bis zur Ausschüttung steuerfrei bleiben. Das würde zu einer erheblichen Verbesserung der Eigenkapitalquoten führen und war bis weit in die fünfziger Jahre hinein gängige Praxis.

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AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV

Mi Mrz 12 , 2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen […]

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