Britta Pupke- Das Recht der Anleger muss ein Rechtsanwalt auch erfolgreich durchsetzen!

Nur dann hat er einen gute Job gemacht. Oft nützt aber ach der bestens gemachte Job nichts, wenn dann im Anschluss bei dem Schuldner nichts an Geld holen kann. Das Risiko besteht natürlich über die Laufzeit eines Inanspruchnahmeverfahrens immer. Das kann man nicht ausschließen, so Britta Pupke.

Deshalb ist es wichtig, so Britta Pupke, so früh wie möglich prüfen zu lassen gegen wen, bei einer missglückten Kapitalanlage, man möglicherweise Regressforderungen richten kann. Das können Berater, Initiatoren usw. sein. Ist man hier „bei den Ersten“, dann hat man durchaus die Chance möglicherweise sein Geld zurück zu bekommen.

Gerne überprüfe ich Ihren konkreten Vorgang, so Britta Pupke,wenn Sie mir Unterlagen dazu zur Verfügung stellen. Jeder Fall liegt anders, insbesondere von der Beratung zu dem Produkt, habe ich festgestellt. Besonders interessant derzeit dürfte der Vorgang um das Unternehmen „Brest tauros“ aus Leipzig sein udn der Vorgang rund um das Angebot der angeblichen SPS Bank. Beide Anbieter erhielten in der letzten Woche eine Untersagungsverfügung der BaFin. Hier sollten sich Anleger „sputen“ , um sich nicht später in die vermutlich lange Liste von Gläubigern anstellen zu müssen. 

Beim Unternehmen „Brest Tauros“ gehe ich derzeit davon aus, das es hier Vermögenswerte gibt die verkauft werden können um die Forderungen der Gläubiger bezahlen zu können. Bei der SPS Bank, die wohl eine betrügerische Webseite ins Internet gestellt hat und Kunden vorgegaukelt hat „eine echte Bank zu sein“. Zumindest scheint die „so genannte Bank keinerlei Zulassung einer Aufsichtsbehörde zu haben. Ob hier, wenn das von Beginn an ein kriminelles Gebilde war, überhaupt noch Geld da ist, wird man herausfinden müssen.

www.ra-linnemann.de

Britta Pupke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz

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