Daniel Blazek:P&R Container: Das werbliche Suchen nach Ansätzen

Nachdem teilweise Auszahlungen stockten, die betroffenen Anleger nun auf den 20. März 2018 warten und die Medien vom Vertriebsstopp berichten, greifen nun Anlegeranwälte das Thema P&R werblich auf und geben Ratschläge wie „rechtliche Interessen dringend wahrnehmen“, „Geldeingänge prüfen“ und – wie üblich – anwaltlich klären zu lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bestehen.

Und das möglichst schnell; beliebt sind in solchen Situationen Slogans wie „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, hin und wieder wird zu einstweiligem Rechtsschutz geraten.

Gespielt wird mit einer etablierten Grundhaltung: Erleidet der Anleger Verlust, will er Ausgleich. Und Verlustangst motiviert zum Handeln, allerdings ist Angst nicht der beste Ratgeber. Im jetzigen Stadium bei P&R ist sie jedoch alleinige Grundlage der Werbung, denn man weiß nichts Genaues. Das liegt sicherlich auch an der intransparenten Informationspolitik bei P&R. Und ja, vieles ist denkbar. Dass aber ohne konkretes Wissen über Vorgänge und Schäden bereits jetzt die Vermittlerhaftung propagiert wird, belegt, worum es bei der Panikmache wirklich geht: Anlegermandate sammeln. Das ist nicht einmal etwas Neues.

Nur – was will man dem Anleger als werbender Anwalt empfehlen, was seinem eigentlichen Bedürfnis (jetzt Geld zurück) gerecht wird? Sollen etwa die Anlageverträge gekündigt werden, um tausende von Ansprüche gleichzeitig zu generieren? Will man im Zweifel Insolvenzforderungen anmelden? Soll die Steuerlast angepasst werden? Will man helfen beim Unterhalt oder bei der Verwertung oder bei der Verschrottung der erworbenen Container? Das alles geht am Bangen des P&R-Anlegers um seine Investition vorbei. Nur leider eines nicht, die – theoretische – Haftung des idealerweise versicherten Vermittlers oder Beraters auf Schadensersatz.

Aber bei Licht betrachtet, ist dies jedoch nicht generalisierbar, sondern eine Frage individueller Umstände und unterschiedlicher Fallgruppen. Eine große Gruppe besteht beispielsweise aus Anlegern, die teilweise seit Jahrzehnten wiederholt bei P&R Container erworben haben und verwalten ließen, ohne ihre ursprünglich geleistete Investition zurück zu erhalten. Dabei gab es auch Anleger, welche die vertragsgemäßen laufenden Einnahmen in gleicher Weise als Re-Investment nutzten.

Soweit die turnusgemäßen Neukäufe von daher als nicht separat aufklärungsbedürftige Vertragsschlüsse, sondern als bloße Modalität des Weiterlaufens anzusehen sind, dürften entsprechende angebliche Pflichtverletzungen der Vermittler und Berater bereits kenntnisunabhängig verjährt sein, wenn die vorvertragliche Aufklärung vor mehr als zehn Jahren geschuldet war.

Eine andere Gruppe besteht aus denjenigen Anlegern, welche erstmalig oder mit erheblicher Zäsur neu auf Grundlage des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts in jüngerer Zeit investierten. Dessen Risikokapitel liest sich gut. Ferner ist zu bedenken, dass jeder Anleger/Käufer, gerade auch die „Wiederholungstäter“, bislang regelmäßig vertraglich geschuldete Leistungen erhielten, welche den theoretisch geforderten Investitions- oder „Zeichnungsschaden“ erheblich mindern. Und schließlich steht das Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflicht bei den älteren Verträgen vor Geltung des VermAnlG bei Direktinvestments stark in Frage.

Was also bringt dem Anleger die Anwaltswerbung im Moment? Zugegeben, sein Handlungsbedürfnis wird aufgefangen, seine Angst vor Verlust aber nicht adäquat ausgeglichen. Entweder erfüllt P&R alsbald sämtliche fälligen Verpflichtungen, dann hat der Anleger kein Problem. Oder das Gegenteil ist der Fall, dann wird es mit der Geld jetzt-Forderung schwierig. Bei dem Vermittler und Berater wiederum steht für einen Großteil der Anleger bereits im Ansatz in Frage, ob dort Schadensersatzforderungen berechtigt sind.

BEMK Rechtsanwälte vertreten ausschließlich P&R-Vermittler und P&R-Berater. Wir setzen uns zunächst für belastbare Informationen von P&R ein. Auch dort sollte man einen kühlen Kopf bewahren und erkennen, dass der Vertrieb gut in die Kundenkommunikation eingebunden werden sollte.  Erst darauf bzw. die alsbaldigen Reaktionen und Geschehnisse wird eine Strategie aufgesetzt. Parallel dazu wird Hilfestellung in der Kommunikation mit den Kunden gegeben. Im Hintergrund werden Risikobetrachtungen angestellt in allen relevanten Szenarien. Dazu gehören auch etwaige Verwertungs- oder Übernahmemodelle. BEMK Rechtsanwälte raten davon ab, dass P&R-Vermittler und Berater Anlegeranwälten Kunden zuführen.

BEMK Rechtsanwälte
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10

 

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presseverteiler

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: www.opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1

Next Post

P&R und wieder sollen die Vermittler Schuld sein

Fr Mrz 16 , 2018
Diesen Eindruck zumindest bekommt man, wenn man im Internet nach dem Thema pundr sucht. HIer tummeln sich schon gut ein Dutzend sogenannte Anlegerschutzanwälte, wir sagen Mandantenjäger so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, denn was Anderes ist das sicherlich nicht. Auf dem Weg zu einem Mandat kommen manche Anwälte dann auf Ideen zu denen man nicht einmal mehr Schmunzeln kann.

You May Like