Rechtsanwalt Marc Ellerbrock zum Thema „FACTO“

Ja, keine guten Nachrichten für Vermittler und Kunden des Unternehmens, das mit der Insolvenz. Zunächst einmal hat dann am heutigen Tage die Facto Data Services GmbH Insolvenz angemeldet. Eine Gesellschaft die natürlich im Umfeld der FACTO Financial Services AG sehen.

Hier gibt es zur Zeit die Nachricht aus dem Vertrieb „das das Unternehmen eine Insolvenz in Eigenregie“ durchführen will. Ob solch eine Eigeninsolvenz dann letztlich auch erfolgreich sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt realistisch Niemand sagen.

Tatsache ist allerdings, dass solche Eigeninsolvenzen relativ selten dann wirklich auch zu einer erfolgreichen Neuaufstellung des Unternehmens führen.Nun, auch wenn das Unternehmen hier gute Absichten hat die Kunden und den Vertrieb zu schützen, sollten sowohl Vertrieb als auch Vertrieb eine Rechtsgespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt führen, um ihre eigene Situation rechtlich genauer beurteilen zu lassen. Ob dann was zu tun ist, wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock von der Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld/Markdorf.

Marc Ellerbrock hat sich auf die Vertretung von Beratern aus dem Finanzbereich spezialisiert. Gemeinsam mit seinem Kanzleipartner Daniel Blazek, hat sich die Kanzlei in den letzten 10 Jahren einen sehr guten Namen unter den Finanzberatern/ Versicherungsberatern erarbeitet. In vielen Verfahren konnte die Kanzlei dann Forderungen von Kunden abwehren.

Wichtig ist, und das betont Rechtsanwalt Marc Ellerbrock nochmals ausdrücklich, jetzt logisch und konsequent vorzugehen.

Es kann und darf nicht sein, das auch in diesem Vorgang die Vermittler und die Kunden wieder einmal „die Dummen sind“ am Ende.

Marc Ellerbrock

Rechtsanwalt (seit 2006), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner, zuvor Leiter der Rechtsabteilung einer Emittentengruppe, Bankkaufmann

Tätigkeitsschwerpunkte

Abwehr von Haftungsansprüchen von Finanzdienstleistern und Versicherungmaklern (Falschberatung, Prospekthaftung, Plausibilität, geschlossene Fonds, Deckungsrisiken), Prüfung versicherungsrechtlicher Anliegen, Prüfung von finanzierungsrechtlichen Anliegen.

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