Welche urheberrechtlichen Nutzungen sind im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt? Wie soll der Schutz von Rechteinhabern verbessert werden, wenn eine Internet-Plattform wie YouTube mit hochgeladenen Inhalten Erlöse erzielt?
Bundesregierung
Nach Auffassung der IfKom e. V. hat die Bundesregierung mit Einrichtung einer Agentur für Sprunginnovationen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Deutschlands vollzogen.
IfKom e. V. unterstützt die kürzlich vorgestellte Mittelstandsstrategie des BMWI, um die Chancen der Digitalisierung für eine Stärkung des Mittelstandes in Deutschland intensiver zu nutzen.
In seiner heutigen 62. Sitzung hat das Bundeskabinett die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vorgesehene Verschlechterung des Sachbezugs gekippt.
Die neuen Digitalisierungstechnologien erfordern Ausbau der Gigabitnetze in Deutschland zur Steuerung von Produktionsabläufen u. notwendige techn. Ausstattung an Schulen, Berufsschulen u. Hochschulen.
Aus Sicht der IfKom bedarf es noch stärkerer Überzeugungsarbeit und einer für Mädchen und junge Frauen interessanten Berufsperspektive in den MINT-Fächern.
Wer das verstanden hat, der sollte seine Totalverweigerung zu Gesprächen Untereinander sofort aufgeben. Es geht dabei auch nicht darum „sein Gesicht zu behalten“. Es geht um das Wohl des deutschen Volkes. Dem zu dienen wurden alle Bundestags-abgeordneten von den Bürgern gewählt. Schon vergessen?