Ihren Vermittler bevor es ein anderer tut. Ja das ist so, denn nahezu alle Vermittler haben für den Fall einer nachgewiesenen Falschberatung eine Vermögensschadenhaftpflicht die dann für den Ihnen entstandenen Schaden haftet. Aber VORSICHT die Haftungssummen sidn natürlich begrenzt, deshalb ganz klar verklagen Sie den Vermittler der Ihnen das Produkt LombardClassic verkauft hat JETZT.

Es hat immer ein Geschmäckle, wenn der Vertrieb der Initiator, oder Mitinitiator, einer Interessengemeinschaft ist wo es um Produkte aus dem Kapitalanlagebereich geht, die die Initiatoren selber an Mandanten verkauft haben. Da ist dann schnell der Verdacht gegeben, das es hier nur um eine Art des Selbstschutzes geht. Das sehen wir auch bei der IG Lombard mit Peter Stütz an der Spitze. Diese IG