Volkswagen- die Volksverarscher

Das war wohl nichts. So könnte man die Pleite von Volkswagen vor dem Bundesverfassungsgericht bezeichnen. Hier hatte das Unternehmen Volkswagen versucht, durch einen Eilantrag, die Arbeit eines Sonderermittlers zu stoppen der vom OLG Celle eingesetzt worden war. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt.

Die Dreistigkeit von Volkswagen ist in Deutschland an nichts mehr zu überbieten. Für nichts Geradestehen und möglichst so viele Ansprüche von geschädigten Kunden bis Ende 2018 hinaus zu zögern, damit dann genau diese Ansprüche dann verjährt sind. Volkswagen wäre dann „Fein heraus“.  Nun hat das Bundesverfassungsgericht diesem miesen Spiel von Volkswagen ein vorläufiges Ende gemacht und einem Eilantrag des Unternehmens nicht stattgegeben. Einem Eilantrag das der vom Gericht eingesetzte Sonderermittler seine Tätigkeit einstellen bzw. nicht aufnehmen soll. 

Natürlich ist das noch keine Entscheidung in der Hauptsache aber diese Entscheidung dürfte dann auch für die Hauptsache Richtungsweisend sein, so Rechtsanwalt Andreas Tilp. Andraes Tilp vertritt tausende von Aktionären gegenüber dem Volkswagen Konzern. Auch er kann nur den Kopf schütteln über das Handeln des Konzerns. Eine Einigung wie in den USA mit den geschädigten Kunden und Aktionären wäre sicherlich die beste Werbung für Volkswagen, so Rechtsanwalt Andreas Tilp.  Sich überall „schadlos“ aus der Affäre zu ziehen wird dem Unternehmen Volkswagen nicht gelingen. Auch Konzerne wie Volkswagen müssen sich in unser Rechtssystem eingliedern, verstoßen sie dagegen, dann müssen sie auch als Unternehmen die Konsequenzen tragen. Alleine die Millionen an Rechtskosten die Volkswagen bisher aufgewendet hat wären sicherlich besser in Kundenentschädigungen angelegt. Da kann man Rechtsanwalt Andreas Tilp sicherlich nur zustimmend beipflichten.

Unsere Gerichte, so Andraes Tilp, werden sicherlich vor den Juristen des Volkswagenkonzerns nicht einknicken und Recht sprechen. Ich vertraue unserem Rechtssystem auch in diesem Vorgang. Volkswagen macht mit solchen Aktionen sicherlich keine gute Werbung für sich und seine Marken in der Öffentlichkeit. Das kommt nicht gut an.

Man darf nun gespannt sein, so Rechtsanwalt Andreas Tilp, was sich Volkswagen so als nächsten juristischen Trick (Kniff) einfallen lassen wird um Schadensersatzzahlungen zu vermeiden. Möglich ist aber auch, dass Volkswagen nun versucht mit den klagenden Parteien eine Einigung hinzubekommen, möglichst ohne Urteil. Auch das kann eine Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sein. Die nächsten Wochen dürften spannend werden, so Rechtsanwalt Andreas Tilp.

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