PIM Gold Insolvenzeröffnung:Müssen Anleger jetzt mit Rückforderungen des Insolvenzverwalters rechnen?

Diese Frage, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de, darf man sich nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung des PIM Gold GmbH Insolvenzverwalters, nu sicherlich stellen.

Parallel dazu untersucht Metoja sämtlichen Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine Mehrung der Insolvenzmasse. Dazu geht er weiter Hinweisen auf den Verbleib von Gold sowie anderen Vermögenswerten nach. Gleichzeitig prüft er die Geltendmachung eventueller Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse.

So kann man es in der aktuellen Pressemitteilung nachlesen, was aber nur dann Sinn ergeben könnte, wenn der Insolvenzverwalter in dem Verfahren PIM Gold GmbH von einem Schneeballsystem ausgehen würde.

Nur, tut er das, dann muss er natürlich nicht nur darüber nachdenken, sich auch an die Anleger zu wenden und diese auf Rückzahlung der erhaltenen Gelder in Anspruch zu nehmen. Zumindest die Anleger die eben nicht nur Gold beim Unternehmen PIM Gold GmbH gekauft haben.

Natürlich sagt der Insolvenzverwalter dies derzeit noch nicht so richtig Konkret, denn Insolvenzverwalter Metoja will ja schließlich noch auf der bald anstehenden Gläubigerversammlung bestätigt werden.

Natürlich wäre es fraglich, ob Dr. Metoja dann noch als Insolvenzverwalter im Verfahren PIM Gold bestätigt würde, wenn die Anleger sein mögliches Ansinnen bereits jetzt kennen würde.

Auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, sieht natürlich die Gefahr, das der Insolvenzverwalter hier Forderungen an die Anleger stellt, diese sich dann möglicherweise gegen solche Forderungen des Insolvenzverwalters in der Zukunft auch werden wehren müssen. Auch deshalb, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, sollte man bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten.

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