Nachdem teilweise Auszahlungen stockten, die betroffenen Anleger nun auf den 20. März 2018 warten und die Medien vom Vertriebsstopp berichten, greifen nun Anlegeranwälte das Thema P&R werblich auf und geben Ratschläge wie „rechtliche Interessen dringend wahrnehmen“, „Geldeingänge prüfen“ und – wie üblich – anwaltlich klären zu lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bestehen.