Das war wohl keine schöne Bescherung, die man da den Anlegern der Lombardium Fonds gemacht hat. Ein Mahnbescheid bzw. eine Klage zu Weihnachten.
Thomas Bremer diebewertung.de
Crowdfunding wurde einst vom Gesetzgeren auch deshal zugelassen, um jungen Unternehmen (Strat ups) die Möglichkeit zu geben, ohne großartige Prospekterstellung, von Anlegern Geld einsammeln zu können, auch für verrückte Ideen. Von Vorneherein war dabei klar, dass es dabei ein Totalverlustrisiko für den Anleger geben würde.
Es ist ein Desasterbericht für den Anleger der dort sein Kapital investiert hat.Investiert im Vertrauen darauf es mit ehrlich Menschen zu tun zu haben, und im Vertrauen darauf das er sein eingezahltes Geld dann irgednwann wieder zurückbekommt. Diese Hoffnung, auch wenn die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt, dürfte nun komplett verflogen sein.
Das ist nicht einfach, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de, aus Leipzig. Hinterher ist das Gejammere der Anleger immer groß, wenn dann etwas „schiefgegangen“ ist. Oft ist es nur „schlechtes Management“ manchmal aber auch schlichtweg einfach „kriminelle Energie“ bei so manchem Verantwortlichen einer Kapitalanlage.