ADCDA Atemschutzmasken – geht die Produktion jetzt wirklich los?

Nun, das Fragezeichen muss man immer noch hinter die Überschrift setzen, denn, dass die Produktion wie vom Unternehmen ADCADA angekündigt, dann heute wirklich los gehen wird, da darf man noch Zweifel haben, denn die am Freitag laut ADCADA angelieferten Maschinen müssen ja noch aufgebaut werden.

Bevor natürlich die Produktion überhaupt losgehen kann, und wir fragen uns natürlich auch, was ist mit der angekündigten CE-Zertifizierung der Masken? Gibt es da schon ein „Go“ durch die entsprechenden Behörden? Wir wissen es aktuell nicht, denn darüber wird man auf der ADCADA-Webseite nicht informiert.

Auch fragen wir uns, wo denn die Prominenz aus Wirtschaft und Politik bei der Ankunft der Maschinen war? Was zu sehen ist auf den Fotos, ist Herr Kühn und ein paar sonstige Personen, die wir dann aber nach dem Foto nicht den angekündigten Personen zuordnen.

Ob mit den Masken wirklich Geld zu verdienen ist, wird sich dann innerhalb des nächsten Jahres zeigen, denn der Preis für Atemschutzmasken ist derzeit im freien Fall. Möglich, dass ADCADA da zu spät kommt, um Geld zu verdienen, wobei ADCADA möglicherweise kaum selber Eigenkapital investiert haben dürfte, sondern wohl eher das Geld, was Anleger in dieses Totalverlustinvestment investiert haben.

Genau dieses Investment wird unserer Kenntnis nach nun von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein und der deutschen BaFin auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Die FMA in Liechtenstein hat dazu bereits, zum geldeinsammelnden Unternehmen ADCADA AG PLCC, eine Warnmeldung herausgegeben.

Zitat: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und die ADCADA International AG, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.350-5, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügen. Zitat Ende

Interessant könnte aber auch das Thema „Widerrufsbelehrung zu diesem Investment“ sein, denn die Anleihen Widerrufsbelehrung ist unserer Meinung dann nicht korrekt, wenn man das Urteil des EuGH vom 26. März 2020 zu Grunde legt. Unseres Wissens nach ist die Anleihe aber nach dem Urteilsdatum des EuGH aufgelegt worden. Genau deshalb sehen wir diese, so Thomas Bremer von diebewertund.de aus Leipzig, als nicht korrekt an. Möglich, dass der Anwalt, der diese Widerrufsbelehrung verfasst hat, da nicht auf der Höhe der aktuellen richterlichen Rechtsprechung war. Sollte aber dann doch nicht passieren, wenn es ein guter Anwalt ist

Wir sind nun einmal gespannt, wann ADCADA dann einmal seine Investitionen für das Atemschutzmasken-Investment gegenüber den Anlegern offen legt, denn dies sehen wir nicht in dem Bereich, den ADCADA als Kapital von Anlegern eingesammelt hat. Schauen wir mal, ob ADCADA dazu zumindest einmal eine seriöse Abrechnung, die überprüfbar ist, vorlegt.

 

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