Barrian Mining macht neue Goldentdeckung und durchteuft 122 m mit 1,2 g/t Gold (Oxid), was die Mineralisierung bis in eine vertikale Tiefe von 200 m erweitert

Vancouver, British Columbia, 23. Oktober 2019: Barrian Mining Corp. (Barrian oder das Unternehmen) (TSX-V: BARI, OTCQB: BARRF, FWB: BM5) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen in dem kürzlich abgeschlossenen Bohrloch BL19-04 zwei hochgradige Goldzonen durchteuft hat: eine obere Goldzone mit 2,10 Gramm Gold pro Tonne (g/t Au) auf 36,6 Metern (m) ab einer Bohrlochtiefe von 80,8 m, einschließlich 3,25 g/t Au auf 15,2 m ab einer Bohrlochtiefe von 96,0 m; und eine untere Goldzone mit 3,32 g/t Au auf 12,2 m ab einer Bohrlochtiefe von 187,5 m1. Die obere und die untere Zone treten innerhalb einer breiteren Mineralisierungshülle mit im Schnitt 1,19 g/t Au auf 122 m ab einer Bohrlochtiefe von 79 m auf1. Die Ergebnisse erweitern die Goldmineralisierung in diesem Abschnitt von der Oberfläche bis in eine vertikale Tiefe von 200 m. Die Mineralisierung ist weiterhin in der Tiefe offen. Das Bohrloch BL19-04 wurde im Zuge des kürzlich abgeschlossenen RC-Bohrprogramms (Bohrungen mit Umkehrspülung) über 1.838 m im Vorzeigeprojekt des Unternehmens, dem Gold-Silber-Projekt Bolo in Nye County (Nevada, USA), niedergebracht. Das Unternehmen hat von ALS Global die vollständigen Ergebnisse der Gold-Brandproben und Analysen auf mehrere Elemente für das Bohrloch BL19-04 erhalten, das bis in eine Tiefe von insgesamt 201 m gebohrt wurde.

Die obere Goldzone erweitert die Ausmaße der Goldmineralisierung in eine vertikale Tiefe von 25 bis 40 Meter unterhalb der vorherigen Bohrungen in diesem Abschnitt (Abbildung 1). Die untere Goldzone, die 200 Meter unter der Oberfläche liegt, stellt den tiefsten Goldabschnitt im Rahmen der aktuellen und historischen Bohrungen dar und gehört zudem zu den Goldabschnitten mit den höchsten Gehalten, die bislang bei Bolo gemeldet wurden. Die untere Zone gilt als eine Neuentdeckung und hat hohe Priorität für Anschlussbohrungen. Beide Zonen sind in der Tiefe offen; die untere Zone ist auch in Streichrichtung offen.

Maximilian Sali, CEO und Mitbegründer des Unternehmens, meint: Wir freuen uns sehr über die Entdeckung einer neuen Goldzone in Bohrloch BL19-04, die den bis dato tiefsten hochgradigen Goldabschnitt bei Bolo darstellt. Wir sind der Ansicht, dass dieser Abschnitt das Potenzial für die Entdeckung weiterer neuer Zonen mit Goldmineralisierung in der Tiefe und im gesamten Konzessionsgebiet Bolo aufzeigt. Anzumerken ist auch, dass dies lediglich die zweite Charge von Ergebnissen ist, die wir erhalten haben. Die Ergebnisse von acht weiteren Löchern stehen noch aus.

Das Bohrloch BL19-04 (-55 Grad Neigung/270 Grad Azimut) wurde in der South Mine Fault Zone rund 60 Meter südlich von Bohrloch BL19-02 (siehe Pressemeldung von Barrian vom 21. Oktober 2019) niedergebracht und zielte auf die Erweiterung der zuvor von Columbus Gold (später an Allegiant Gold Ltd. ausgegliedert) in Bohrloch BL-29 durchteuften Abschnitte im Fallwinkel ab. BL-29 lieferte 0,65 g/t Au auf 62,5 m, einschließlich 1,55 g/t Au auf 6,1 m und 1,80 g/t Au auf 7,6 m1. BL19-04 durchteufte eine Oxid-Goldmineralisierung des Carlin-Typs in einer oberen mineralisierten Zone zwischen 25 und 40 Metern direkt unterhalb von BL-29. Diese Mineralisierung lagerte in sichtbar alterierten (verkieselt und oxidiert) Schluffsteinen und kieselsäurehaltigen Kalksteinen im Hangende der kambrischen Formation Windfall und dem Dolomit im Liegenden der silurischen Formation Roberts Mountain. Die Zone steht gemäß der Röntgenfluoreszenzanalyse vor Ort und der Multi-Element-Analyse im Labor mit höchst anomalen Konzentrationen von Indikatorelementen (Arsen und Antimon) in Zusammenhang. Die obere Zone entspricht der Projektion des Abschnitts in BL-29 in Richtung des Fallwinkels, wobei eine deutliche Verbesserung des Goldgehalts und der Kontinuität verzeichnet wurde.

Eine zweite, untere mineralisierte Zone wurde in einer Tiefe von etwa 200 m unterhalb der Oberfläche durchteuft; sie stellt die tiefste hochgradige Goldzone dar, die bis dato im Zuge der aktuellen oder historischen Bohrungen bei Bolo durchschnitten wurde. Die untere Zone befindet sich am Ende des Bohrlochs BL19-04 und wurde auf Grundlage der vorherigen Bohrungen nicht erwartet; die Zone weist jedoch eine gute Korrelation mit einer leitfähigen Anomalie auf, die bei den Messungen der induzierten Polarisation und Widerstandsfähigkeit im Jahr 2019 identifiziert wurde. Die Zone lagert innerhalb des Dolomitgesteins der silurischen Formation Roberts Mountain und steht mit einer stellenweise schwachen bis mäßigen Alteration (Verkieselung und Oxidation) und geringeren Konzentrationen der Indikatorelemente Arsen und Antimon auf Basis der Röntgenfluoreszenzanalyse sowie Multi-Element-Laboranalyse in Zusammenhang. Die untere Zone gilt als Neuentdeckung und hat hohe Priorität für Anschlussbohrungen.

Barrian erwartet in den kommenden Wochen weitere Ergebnisse für die anderen acht (8) Bohrlöcher. Die verbleibenden nicht gemeldeten Bohrlöcher beinhalteten bedeutende mineralisierte Abschnitte, die das Potenzial für die Erweiterung der South Mine Fault Zone und der Uncle Sam Zone aufweisen. Die erbohrten Gebiete sind Teil eines größeren mineralisierten Abschnitts, der sich über mehr als 1,2 km entlang des Streichens erstreckt. Im Rahmen des geophysikalischen Bodenmessprogramms 2019 (induzierte Polarisation/IP und Widerstandsfähigkeit/Res) wurden Ziele identifiziert, die weitestgehend mit neuen Ergebnissen übereinstimmen. Die IP/Res-Anomalien weisen darauf hin, dass sich mineralisierte Gebiete in die Tiefe und entlang des Streichens erstrecken können, was zusätzliches Wachstumspotenzial im gesamten Projektgebiet Bolo bietet.

Abbildung 1: Bohrabschnitt für Bohrloch BL19-04 im Gold-Silber-Projekt Bolo (mit Widerstandsfähigkeit)
www.irw-press.at/prcom/images/messages/2019/49203/2019-10-23 Barrian – News Release – Drill Results_DEPRcom.001.jpeg

Die wahre Mächtigkeit der Mineralisierung wird auf etwa 60 bis 70 Prozent der erbohrten Mächtigkeit der oberen Goldzone geschätzt. Die wahre Mächtigkeit der unteren Goldzone ist unbekannt.

Methoden und QA/QC

Die hierin gemeldeten Analysearbeiten wurden von ALS Global (ALS), Elko (Probenaufbereitung), Reno (Gold-Brandprobe) (Nevada) und Vancouver (geochemische Untersuchung auf mehrere Elemente) (Kanada) durchgeführt. ALS ist ein gemäß ISO-IEC 17025:2017 und ISO 9001:2015 akkreditiertes geoanalytisches Labor und ist von Barrian und der QP unabhängig. Die RC-Bohrproben wurden auf mindestens 70 Prozent (zwei Millimeter) zerkleinert, gefolgt von einer Pulverisierung auf einen 250-Gramm-Bruch (85 Prozent, 75 Mikrometer). Die Goldbestimmung erfolgte mittels standardmäßigen Atomabsorptions- (AA)-Abschlusses mit einer 30-Gramm-Brandprobe (FA) – zusätzlich zur geochemischen ICP-MS-Analyse auf 48 Elemente. Barrian wendet bei den Arbeiten beim Gold-Silber-Projekt Bolo branchenübliche Verfahren mit einem Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollprogramm (QA/QC) an. Leer-, Doppel- und Standardproben wurden der Probensequenz beigefügt und zur Analyse ins Labor geschickt. Barrian stellte bei der Prüfung der Daten keine größeren QA/QC-Probleme fest. Barrian ist sich keiner Bohrungen, Probennahmen, Gewinnungen oder anderer Faktoren bewusst, die die Genauigkeit und Verlässlichkeit der hierin angegebenen Daten erheblich beeinträchtigen könnten.

Über Barrian Mining Corp.

Barrian Mining Corp. ist ein neues Goldexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Weiterentwicklung von Edelmetallprojekten in den USA gerichtet ist. Das Vorzeigeprojekt Bolo von Barrian, das 90 Kilometer nordöstlich von Tonopah (Nevada) liegt, beherbergt eine Goldmineralisierung vom Typ Carlin und ist vollständig finanziert und genehmigt für das aktuelle Bohrprogramm. Darüber hinaus besitzt Barrian eine Earn-in-Option auf den Erwerb von 100 Prozent des Projekts Sleeper, das sich im historischen epithermalen Silber-Gold-Bergbaugebiet Mogollon in New Mexico befindet. Barrian hat auch die Option auf den Erwerb sämtlicher Anteile am Projekt Troy Canyon (Nevada). Barrian wird von einem starken Management- und Technikteam geleitet, das aus Kapitalmarkt- und Bergbauprofis besteht, deren Ziel darin besteht, den Aktionärswert durch neue Mineralentdeckungen, langfristige Partnerschaften sowie die Weiterentwicklung von Explorationsprojekten in geopolitisch günstigen Rechtsprechungen zu maximieren. Barrian notiert unter dem Börsenticker BARI an der TSX-V, unter dem Ticker BARRF an den OTC-Märkten und unter dem Börsenticker BM5 an den deutschen Börsen (Frankfurt).

Qualifizierter Sachverständiger

Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Kristopher J. Raffle, P.Geo. (BC), Principal und Consultant von APEX Geoscience Ltd. aus Edmonton (Alberta) und einem Director von Barrian, und Christopher Livingstone, P.Geo. (BC), Projektgeologe bei APEX Geoscience Ltd. aus Edmonton (Alberta), beide qualifizierte Sachverständige (Qualified Person) gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects, geprüft und genehmigt. Herr Raffle und Herr Livingstone haben die angegebenen Daten verifiziert; dies beinhaltete eine Prüfung der Analyse- und Testdaten, die den hierin enthaltenen Informationen und Einschätzungen zugrunde liegen.

Für das Board of Directors,

gez. Max Sali
Max Sali, Chief Executive Officer

Kontaktinformationen:

Karl Mansour, Paradox IR
Tel: (514) 341-0408
E-Mail: karlmansour@paradox-pr.ca

Max Sali, Chief Executive Officer & Director
Tel: (604) 620-8406
E-Mail: info@barrianmining.com

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die „zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen“ im Sinne des geltenden Wertpapierrechts darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt zusätzlicher Bohrergebnisse, Erwartungen an die Bohrergebnisse, andere Aussagen in Bezug auf die technischen, finanziellen und geschäftlichen Perspektiven des Unternehmens und seine Konzessionsgebiete sowie andere Angelegenheiten.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht bestimmbaren Mengen sowie auf Annahmen des Managements basieren. Sämtliche Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die oftmals, jedoch nicht immer, mittels Begriffe oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden), sowie Variationen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke stellen keine historischen Tatsachen dar und könnten zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichteten Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen hinsichtlich der aktuellen und zukünftige Geschäftsstrategien und des Umfelds, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, einschließlich der Metallpreise; der erwarteten Kosten und der Fähigkeit, Ziele zu erreichen; dass sich die allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftslage nicht wesentlich nachteilig ändern wird; dass eine Finanzierung bei Bedarf und zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht; und dass Drittanbieter, Ausrüstungen und Betriebsmittel sowie behördliche und andere Genehmigungen, die für die Durchführung der geplanten Explorationsarbeiten des Unternehmens erforderlich sind, rechtzeitig und zu angemessenen Bedingungen verfügbar sein werden. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen vom Management des Unternehmens als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und behördlichen Ungewissheiten und Risiken.

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) Risiken in Zusammenhang mit Preisschwankungen von Gold und anderen Rohstoffen; (ii) Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit der Interpretation von Explorationsergebnissen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit der Ungewissheit von Explorationen und Kostenschätzungen sowie mit der Möglichkeit unerwarteter Kosten und Ausgaben; (iv) die Ressourcenexploration und -erschließung, die ein spekulatives Geschäft darstellen; (v) einen Verlust oder eine Aufgabe der Beteiligung an Konzessionsgebieten seitens des Unternehmens oder die Unfähigkeit, die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten; (vi) strengere Umweltgesetze und -bestimmungen; (vii) die Unfähigkeit des Unternehmens, im Bedarfsfall zusätzliche Gelder aufzubringen; (viii) die Möglichkeit, dass zukünftige Explorations-, Erschließungs- oder Abbauergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; (ix) Explorations- und Erschließungsrisiken, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Equipment-Ausfällen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unerwarteten Schwierigkeiten oder Unterbrechungen der Explorations- und Erschließungsarbeiten; (x) die Konkurrenz; (xi) potenzielle Verzögerungen von Explorations- und Erschließungsarbeiten oder bei der Erstellung geologischer Berichte oder Studien; (xii) die Ungewissheit der Profitabilität anhand der Verlusthistorie des Unternehmens; (xiii) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und entsprechenden Verpflichtungen; (xiv) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Akzeptanz der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale Genehmigung bezeichnet) aufrechtzuerhalten; (xv) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Konzessionen in Zusammenhang mit den kontinuierlichen Explorationen und Erschließungen der Projekte des Unternehmens; (xvi) Risiken in Zusammenhang mit den Ergebnissen rechtlicher Schritte; (xvii) politische und behördliche Risiken in Zusammenhang mit dem Abbau und der Exploration; (xviii) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; sowie (xix) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, den Konzessionsgebieten und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Diese und andere Risiken könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich davon unterscheiden.

Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, beinhalten, jedoch nicht beschränkt auf die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen, die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, den Verlust wichtiger Board-Mitglieder, Angestellter oder Berater, widrige Witterungsbedingungen, Kostensteigerungen, Equipmentausfälle, Rechtsstreitigkeiten, Wechselkursschwankungen, die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sowie von Dienstleistern in Rechnung gestellte Gebühren. Investoren werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen, weshalb man sich aufgrund der grundsätzlichen Ungewissheit zukunftsgerichteter Aussagen nicht darauf verlassen sollte. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das angegebene Datum und das Unternehmen ist nicht verpflichtet – sofern nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben -, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es als Folge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen oder aus anderen Gründen.

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