Diese Qualität spricht Charles Smethurst dem aktuellen Bericht des bayerischen Rundfunks ab.
Natürlich so Charles Smethurst, kann man von einem „aufgeregten Journalisten der eine Story wittert“, keinen qualifizierten Bericht erwarten, denn um sich fachlich in das Thema einzuarbeiten benötigt man mitunter Jahre. Hat man das Fachwissen endlich erlangt, dann bewertet man dann so manche Situation anders. Das gilt auch für Rechtsanwalt Peter Mattiil. Auch ihm fehlt scheinbar fundiertes Fachwissen im Bereich der denkmalgerechten Sanierung von Immobilien.
Natürlich, und das sollte Peter Mattil eigentlich wissen, kann man eine Denkmalschutzimmobilie nicht einfach so kaufen, schnell sanieren und dann den Gewinn kassieren. Das mag bei Rechtsanwälten möglich sein. Kunden anfüttern, zum Abschluss eines Mandates überreden und dann die erste Rechnung für Rechtsanwaltskosten schreiben.
Übrigens jeder Rechtsanwalt gewinnt auch dann, wenn der Mandant verliert.
In unserer Branche erwirbt man die zu sanierende Immobilie, nimmt Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde vor, holt sich eine Abgeschlossenheitserklärung für die Immobilie, und dann fängt man mit dem Verkauf der Wohnungen an. Wie lange dies dauert weiß kein Bauträger am Tag des Verkaufsstarts.
Erst wenn alle Wohnungen, Betonung liegt auf alle Wohnungen, verkauft sind kann der Bauträger mit der Sanierung anfangen. Das hat seinen Grund in der Steuergesetzgebung, sehr geehrter Herr Mattil, denn hier gewährt der Gesetzgeber nur dann eine erhöhte steuerliche Abschreibung für die erworbene Immobilie, wenn der Kunde einen Grundstücksanteil erwirbt, einen Anteil an der Altsubstanz und dann einen Sanierungsauftrag erteilt.
Würde man also nachdem Kauf einer solchen Immobilie direkt mit der Sanierung anfangen ohne die Wohnungen verkauft zu haben, dann wäre die erhöhte steuerliche Abschreibung nicht mehr möglich sein.
Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt. Saniert man eine Denkmalschutzimmobilie, dann ist das auch ein Prozess der laufenden Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde während der Sanierung. Da kann es dann auch einmal zu Bauverzögerungen kommen mit denen der Bauträger nichts zu tun hat.
Wir, auch das ist ein wichtige Unterschied, sind übrigens immer finanziell in Vorleistung, denn wir dürfen solche Aufträge zur Sanierung nur nach der Makler und Bauträger Verordnung abarbeiten. Abrechnen können wir immer erst nach bereits erbrachter Leistung. Ich bin sicher, Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, das wissen sie bestimmt selber.
Nun wirft der bayerische Rundfunk meinem Unternehmen vor, so Charles Smethurst, dass wir Immobilien erwerben und nicht sanieren würden. Nun, jeder der unsere Branche kennt weiß, dass Immobilien derzeit eines der gefragtesten Sachgüter überhaupt ist. Die Preise steigen nahezu jede Woche. Wir haben Immobilien zu einem Zeitpunkt erworben wo man noch angemessene Preise bezahlt hat. Mithin haben wir unternehmerisch klug gehandelt.z
Natürlich können wir verstehen, das jeder Bürgermeister eine Immobilie die er verkauft hat, so schnell wie möglich saniert haben will. Er will sich ja mit solchen Erfolgen „schmücken“ können. Erfolge für die er nicht bezahlen muss und auch nichts tun muss. Fragen Sie die im Beitrag genannten Bürgermeister doch einmal, warum es die Stadt nicht selber geschafft hat die Immobilien zu sanieren, das teilweise über Jahrzehnte?
Natürlich wissen wir solche Aussagen von der Politik zu bewerten. Nun noch zu dem Vorwurf der Nichtrückzahlung von geliehenem Geld an Anleger. Natürlich kann es bei solch komplexen Sanierungen zu Verzögerungen in der Fertigstellung kommen, und dann bekommen wir auch verzögert die Gelder von den Kunden zurück, die wir dann an unsere Investoren weiterleiten. Kein Kunde musste bisher einen Verlust seines Kapitals beklagen.
Schade, so Charles Smethurst, dass eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt solche Beiträge sendet. Nun, um der Story willen bleibt man dann auch mal Oberflächlich.
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