Auch wenn das Wort „Insolvenz“ im Wort „Eigeninsolvenz“ steckt, so gibt es bei der Eigeninsolveenz eines Unternehmens immerhin noch die Möglichkeit zumindest einen Teil der einbezahlten Anlegergelder zu retten, somit muss das nicht mit einem Totalverlust für die Anleger enden, was wir uns natürlich sehr wünschen würden.
Natürlich sollten sich Anleger bereits jetzt anwaltschaftlichen Rat einholen, denn auch in einem Eigeninsolvenzverfahren gilt es natürlich für Anleger sich kompetent vertreten zu lassen, damit dann auch die eigenen Interessen gewahrt bleiben.
Wir stehen Anleger ab Montag der nächsten Woche natürlich für die Ersteinschätzung ihres konkreten Falles zur Verfügung. Dazu stehen meine Mitarbeiter und ich den Anlegern natürlich zur Verfügung,k so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.
Natürlich werden wir uns dann auch einmal anschauen wollen, wie es beim Unternehmen Derivest GmbH dann zu einer solchen Situation überhaupt kommen konnte. Wir wollend as einfach nur Wissen und verstehen,k so Dr. Thomas Pforr. Klingt das alles dann auch Plausibel, dann hat der Sachwalter in diesem Eigeninsovenzverfahren natürlich unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Was aber ist eigentlich der Unterschied in den Verfahren:
Insolvenzverwaltung in Regelverfahren oder Eigenverwaltung
Je nach Ausgangssituation und Fortführungsprognose gibt es verschiedene Formen von Insolvenzverfahren: Das Regelinsolvenzverfahren und die Eigenverwaltung.
Mit dem Regelinsolvenzverfahren lag das Abwickeln der Gesellschaft, sogenannte Liquidation, im Fokus mit dem Ziel, den Gläubigerinteressen noch bestmöglich nachzukommen. In diesem Fall wird dem Schuldner das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Unternehmen entzogen und dem vom zuständigen Gericht ernannten Insolvenzverwalter übertragen.
Die Stärkung der Eigenverwaltung gehört neben der Optimierung des Insolvenzplanverfahrens und der besonderen Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens zu den wesentlichen Neuerungen infolge des ESUG. Die Eigenverwaltung kennzeichnet sich durch viele Vorteile. Der Geschäftsführer erhält hierbei die Befugnis, unter Aufsicht eines Sachwalters den Betrieb fortzuführen und zu sanieren.
Pforr Rechtsanwälte & Kollegen
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 606250, Fax.: 03695 628267
E-Mail: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Presse-Service
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1