Wenn sie den Anwalt suchen der sofort eine Lösung hat, das sie ihr eingesetzte Kapital sofort wiederbekommen, dann bin ich der falsche Anwalt. Natürlich will ich auch, das der Schaden für sie so gering wie möglich bleibt, aber hier haben wir im Moment eine Eigeninsolvenz vorliegen. Eine Eigeninsolvenz die vom Gericht genehmigt wurde, das sicherlich nach vorheriger eingehender Prüfung der Unterlagen.
Nun gilt es sie als Anleger dann im Gläubigerauschuss zu vertreten, um zu sehen ob die Annahme das eine Eigeninsolvenz dann vom Gericht auch gerechtfertigt war. Natürlich muss man auch schauen ob die Assets wirklich einen Wert haben, der dann auch realisiert werden kann. Übrigens kann auch bei einer Eigeninsolvenz immer noch die Regelinseolvenz folgen, dann würde es in Richtung Totalverlust für die Anleger gehen können.
Da sollte natürlich keinesfalls passieren, muss verhindert werden. Das sehe ich dann als meine Aufgabe an, wenn sie mir ihr Vertrauen schenken und mich ihren Fall zunächst einmal prüfen lassen, was man tun kann. Sie erreichen meine Mitarbeiter und mich ab Montag der nächsten Woche zu den üblichen Bürozeiten.
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