IMMOBILIENEIGENTUM ZU GELD MACHEN UND TROTZDEM WOHNEN BLEIBEN

Der Focus hat sich kürzlich mit dem Thema beschäftigt, wie man seine eigene Immobilie zu Geld machen kann und trotzdem dort wohnen bleiben kann. Gerade in aktuellen Zeiten ist es für viele vielleicht notwendig, Geld aufzutreiben, um Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder andere wirtschaftliche Probleme in den Griff zu bekommen.

Der Focus hat sich kürzlich mit dem Thema beschäftigt, wie man seine eigene Immobilie zu Geld machen kann und trotzdem dort wohnen bleiben kann. Gerade in aktuellen Zeiten ist es für viele vielleicht notwendig, Geld aufzutreiben, um Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder andere wirtschaftliche Probleme in den Griff zu bekommen. Laut einer Umfrage im Auftrag der LBS ist das Ziel der meisten Eigenheimbesitzer, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Wer die eigene Immobilie später nicht unbedingt vererben will, sondern für den Ruhestand nutzen möchte, sollte einige Punkte beachten. Je nach Variante können dabei monatliche Zahlungen oder auch eine große Verkaufssumme die eigene wirtschaftliche Situation stützen.

DIE MÖGLICHKEITEN

Der Eigentümer kann z. B. seine Immobilie an ein Finanzinstitut überschreiben – gegen ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Zahlung. Nach dem Ableben kann dann das Finanzinstitut die Immobilie vermieten oder veräußern. Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, seine Immobilie zu „versilbern“. Ein Schattendasein fristet dabei die sogenannte Umkehrhypothek, bei der ein Kredit in Form einer monatlichen Zahlung mit der Immobilie als Hypothekenpfand vereinbart wird. Das Problem hierbei ist, dass der Kreditnehmer mit Ende des vertraglich fixierten Zeitpunkts den Kredit zurückzahlen muss. Dies geht in der Regel dann nur mit einem Verkauf der Immobilie – dann muss sich der bisherige Eigentümer eine neue Wohnung suchen. Einige wenige, große Anbieter gibt es für das Leibrenten-Modell, beispielsweise die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG. Bei dieser Form der Versilberung verkauft der Eigentümer die Immobilie an den Anbieter und erhält ein lebenslanges Wohnrecht sowie regelmäßige Zahlungen, da der Verkaufspreis üblicherweise entsprechend aufgeteilt wird. Der Verkaufspreis ist von verschiedenen Faktoren abhängig, dabei auch von der Lebenserwartung (resp. dem Alter) des Verkäufers. Anfallende Reparaturkosten können dabei per Vertrag auch auf den Käufer übergehen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Teilverkauf der Immobilie. Diese Möglichkeit nutzen aktuell immer mehr Menschen, auch deshalb, weil die gestiegenen Immobilienpreise einen besseren Erlös versprechen. Nach Erhalt der Teilverkaufssumme muss der ehemalige Eigentümer dann ein dauerhaftes Nutzungsentgelt für den verkauften Teil zahlen – dies liegt bei ca. 2,9 % des Verkaufserlöses. Je nach Alter und Immobilienwert kann so eine größere Summe direkt nach dem Verkauf (welcher notariell beurkundet werden muss) für private Zwecke genutzt werden. Große Anbieter für diesen Sektor sind z. B. die Firma Wertfaktor oder die Firma Heimkapital.

ZUNÄCHST SOLLTE DIE DETAILLIERTE INFORMATION IM VORDERGRUND STEHEN

Bevor man sich zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man sich zunächst sehr ausführlich und möglichst unabhängig über die Möglichkeiten informieren. Viele Anwälte, Notare oder Steuerberater bieten diese Leistungen an. Auch sollte vor einem Verkauf ein unabhängiger Gutachter den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Die individuelle Lebenssituation hat Einfluss auf die vertraglichen Bestandteile und die finanziellen Auswirkungen. Zudem müssen bei einem solchen Vertragsabschluss auch wichtige rechtliche Punkte beachtet werden. Bei einer entsprechenden Beratung werden dazu passend dann auch sehr private Fragen erörtert, beispielsweise den eigenen Tod oder den Tod des Partners betreffend oder die Konsequenzen eines eventuell notwendigen Umzugs in ein Pflegeheim. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich eine der dargestellten Alternativen lohnen kann, wenn die individuelle Situation entsprechend dazu passt und sich der Interessent sehr genau über alle Möglichkeiten informiert hat.

 

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