MAXDA – Die Vorwürfe des betrügerischen Handelns durch die Staatsanwaltschaft

Es war schon eine mehr als überraschende Veröffentlichung, die man da von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern lesen konnte. Da wird einem Unternehmen betrügerisches Handeln vorgeworfen.

Ein Unternehmen, das auch heute noch im gleichen Gewerbe tätig ist, in der Darlehensvermittlung. Jenem Bereich, in dem man nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern „betrügerisch gehandelt“ hat. Im Zusammenhang mit dem Unternehmen MAXDA sehen wir auch das Unternehmen D E K A P Kreditvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was unter der gleichen Adresse residiert wie das Unternehmen MAXDA.

Zwischen dem Unternehmen D E K A P Kreditvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Unternehmen MAXDA besteht ein so genannter Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag:

Zitat aus der Bilanz 2018:

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Mit der D E K A P Kreditvermittlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen: HRB 52714), besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Maxda ist das beherrschte Unternehmen.

Weiterhin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutscher Kreditservice GmbH, Speyer, an der die Maxda 100% der Geschäftsanteile hält.

Zitat Ende

Da stellt sich natürlich dann auch die Frage, wie es nun mit dem Unternehmen MAXDA weitergeht, denn dass diese unsere Veröffentlichungen ohne Auswirkungen bleiben werden, das können wir uns dann nicht vorstellen, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig.

Das Unternehmen hat auch heute das nahezu gleiche Angebot an seine Kunden unterbreitet, wie schon in den letzten Jahren, wobei wir davon ausgehen, dass das betrügerische Handeln natürlich schon vor geraumer Zeit eingestellt wurde. Spätestens nachdem man Besuch von der Staatsanwaltschaft hatte.

Nun, so Thomas Bremer weiter, muss man aber dann auch einmal offen die Frage nach der gewerberechtlichen Geeignetheit des Unternehmens stellen. Beantworten muss dann die Gewerbebehörde der Stadt Speyer, denn diese ist für das Unternehmen zuständig.

Das Unternehmen wird sicherlich nun in einem völlig anderen Licht bei Kunden dastehen. Zumindest dürfte die Reputation des Unternehmens nun erheblich gelitten haben. Selber Schuld, mehr kann man dann dazu auch nicht feststellen. 

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Diebewertung
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