Rechtsanwälte Cronemeyer-Grulert aus Hamburg unterliegen mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

gegen die Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig.Nun, die Kanzlei Cronemeyer Grulert aus Hamburg gehört zu den aktivsten Rechtsanwaltskanzleien mit denen wir zu tun haben. Man kennt sich, wie man so schön sagt. Allerdings nur aus häufigem Schiftwechsel.

Klar ein Rechtsanwalt gewinnt immer auch wenn er verliert. Sicherlich ein wahrer Satz den man allgemeingültig so in den Raum stellen kann. Verliert er einen Prozess, dann bekommt er das fällige Honorar von seinem Mandanten, gewinnt er, dann bekommt er sein Honorar von der Gegenseite. Prima, wenn man so einen Job hat.

Nun berichten wir ja seit einigen Wochen über den Vorgang Co.net Verbrauchergenossenschaft eG und die mit der Genossenschaft im Zusammenhang stehende Verfügung der BaFin. Nach zu lesen auf diebewertung.de. Eine dieser Berichterstattungen hatte dann der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG nicht gefallen udn man hatte uns dazu eine umfangreiche Abmahnung zugestellt.

Nun, wer solche kritischen Internetplattformen wie wir betriebt, der muss natürlich mit so mancher rechtlichen Konsequenz rechnen. Manchmal erreichen uns dann wenig „Sinn volle“ Abmahnungen von Rechtsanwälten. Wenig „Sinn voll“ ist dabei natürlich unsere Einschätzung solcher Schreiben.

Mi der Kanzlei Cronemeyer-Grulert aus Hamburg streiten wir uns auch noch in Sachen R&R Consulting GmbH, vielen mehr bekannt deren Marke „Aurimentum“. Jenem Unternehmen das seit Jahren keine Bilanzen mehr im Unternehmensregister/Bundesanzeiger hinterlegt hat. Hier ist das Bundesamt für Justiz schon tätig geworden gegenüber dem Unternehmen. Hier hat uns die Kanzlei Cronemeyer- Grulert seit Monaten angekündigt das die Bilanzen wohl bald hinterlegt würden. Nun, was wir von Aussagen die man nicht einhält dann halten, wollen wir hier nicht näher ausführen.

Zurück zum Vorgang Co.net Verbrauchergenossenschaft. Hier teilt uns das Landgericht Frankfurt mit:

In dem Rechtsstreit Co.Net Verbrauchergenossenschaft gegen Bremer, wird mitgeteilt dass hier zum oben genannten Aktenzeichen ein einstweiliges Verfügungsverfahrens anhängig ist auf die vorgerichtliche Abmahnung vom 24. Januar 2020 wird Bezug genommen.

Die Kammer hat den aus der Anlage zu diesem Schreiben ersichtlichen Hinweis erteilt.Nachdem die Antragstellerin hierauf Stellung genommen und ihr Begehren weiterverfolgt hat, hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiliegn Verfügung zurückgewiesen.

Zitat Ende

Scheinbar haben wir einen ordentlichen Job gemacht Frau Dr. Patricia Cronemeyer von der Kanzlei Cronemeyer-Grulert aus Hamburg.

 

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