Schädlingsbekämpfung – so schützen Sie sich vor Abzocke

Nicht nur bei Schlüsseldiensten gibt es Handwerker, die versuchen, Menschen in Not abzuzocken. Auch in der Schädlingsbekämpfung lässt sich ein Trend zu unseriösen „Fachmännern“ feststellen.

Nicht nur bei Schlüsseldiensten gibt es Handwerker, die versuchen, Menschen in Not abzuzocken. Auch in der Schädlingsbekämpfung lässt sich ein Trend zu unseriösen „Fachmännern“ feststellen.

BildDiese Handwerker-Notdienste fordern dann schnell horrende Preise oder drohen gar ihren Kunden. Zudem werden Gesetze zum Schutz von Tieren ignoriert.

Wer in den heimischen vier Wänden, auf der Terrasse oder im Dachstuhl ein Problem mit Wespen hat, braucht schnell eine Lösung. Jedoch stehen viele der Arten unter Schutz. So ist es einem Fachmann nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das Nest zu entfernen. Ein Grund hierfür kann als Beispiel die akute Gefahr für einen Allergiker sein. So ist es nicht unüblich, das Ihnen der Experte von der Schädlingsbekämpfung dazu rät, bestimmte Bereiche zu meiden oder ein betroffenes Fenster nicht mehr zu öffnen. Hintergrund ist, die geschützte Art zu erhalten. Noch strengere gesetzliche Vorschriften gibt es für Wildbienen, Hornissen oder besondere Wespenarten. Wer gegen diese verstößt, kann mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe belegt werden.

Nun gibt es seit einiger Zeit jedoch das Problem, das sich immer mehr Menschen bei ihrem zuständigen Verbraucherschutz melden. Denn sie werden von laienhaften Notdiensten abgezockt oder gar noch an der Tür bedroht, die offene Rechnung umgehend zu begleichen. In diesem Kontext haben wir für Sie alles Essenzielle zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer schnell und unbedacht handelt, gelangt leicht an unseriöse Schädlingsbekämpfer, die viel Geld verlangen und selten die geltenden Gesetze einhalten.

Rechnungen, die Ihnen überzogen vorkommen, sollten Sie nicht begleichen. Eine übliche Vergütung für den Fachmann liegt zwischen 80 und 150 Euro – vorausgesetzt ist, es gab keinen besonderen Aufwand.

Stehen die Tiere unter Artenschutz, dürfen diese nicht eliminiert werden. Ausnahmen sind die Gefährdung von Kindern in einem nahe gelegenen Kindergarten sowie Allergiker.

Gute und zuverlässige Arbeit kostet Geld

Wer den seriösen Schädlingsbekämpfer ruft, beauftragt einen Experten mit der Abwehr von Ungeziefer, Insekten und anderen Tieren. Dass diese Menschen einen wertvollen Dienst leisten und entsprechend bezahlt werden müssen, ist selbstredend. Somit ist als Beispiel eine Umsiedlung oder Tötung von Schädlingen – je nach Aufwand und Region – mit einem Preis von 80 bis 150 Euro verbunden. Zusätzliche Unkosten entstehen nur, wenn eine Hebebühne zum Einsatz kommen muss oder andere Gründe vorliegen, aufgrund dessen die üblichen Kosten nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken.

Die Preise der seriösen Kammerjäger hindern Abzocker jedoch nicht daran, für dilettantisches Engagement, die kaum länger als 30 Minuten dauern, 700 Euro und mehr zu verlangen. Bei vielen Verbraucherzentralen gingen über die vergangenen Monate diverse Meldungen und Anfragen diesbezüglich ein. Für eine Wespennest-Entfernung hatte eine Frau aus Thüringen 800 Euro bezahlen sollen. Wenn Sie Opfer eines solchen Vorgehens werden, sollten Sie folgende Optionen ausschöpfen:

Erhalten Sie einen Wucher-Preis als Rechnung, erstatten Sie bei der nächsten Polizeistation eine Anzeige.

Zahlen Sie bei Bedenken den geforderten Betrag niemals vollständig. Leisten Sie allerhöchstens eine Anzahlung. Setzt der „Fachmann“ Sie unter Druck, scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu rufen.

Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen, eine überzogene Rechnung rechtskräftig anzufechten.

Gibt es externe Hilfe?

Durchaus. Sie können jederzeit einen Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung beauftragen. Dieser sieht sich die erbrachte Arbeit genau an und kann bestimmen, ob der gerufene Kammerjäger eine vertretbare Leistung erbracht hat. Da dieser Sachverständige jedoch als Dienstleister ebenfalls ein Entgelt für seine Tätigkeit verlangt, bietet sich dieser nur an, wenn Sie ein Gerichtsverfahren auf Schadensersatz anstreben.

Wie Sie sich vor Abzocker bei Notdiensten schützen:

1. Handwerker aus der Region finden

Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Sie einen Kammerjäger aus der näheren Umgebung wählen. Zum einen ist Ihnen bei diesen die genaue Adresse bekannt und zum anderen laufen Sie nicht Gefahr, für weite Anfahrten extra zu bezahlen. Besonders vorbildlich wäre es in diesem Kontext natürlich, wenn Sie sich den zuverlässigen Handwerker bereits im Vorfeld suchen. Also noch bevor es zu einer Situation kommt, in der Sie einen Schädlingsbekämpfer benötigen.

2. Internet-Suche

Wenn Sie im Notfall im Internet nach einem geeigneten Dienstleister suchen, vermeiden Sie am besten die ersten Einträge. Denn diese, meist als Werbung gekennzeichneten, sind nicht immer die Günstigsten, noch die am Nächstgelegenen. Um den genauen Standort des Betriebes auszumachen, hilft ein Blick in das Impressum. Ist hier nichts Genaues angegeben, suchen Sie weiter!

3. Berufsverbände

Eine gute Möglichkeit, seriöse Kammerjäger zu finden, sind ebenfalls die Berufsverbände. Bei diesen können Sie sich schnell und zuverlässig über Notdienste informieren, die bei Ihnen in der Umgebung aktuell zur Verfügung stehen.

4. Für den Notfall vorbereiten

Wie bereits erwähnt, ist es sinnvoll, sich noch vor dem Eintritt einer Notsituation, für diese zu wappnen. Das gilt nicht nur für den Schädlingsbekämpfer, sondern auch für einen Rohrreiniger im Fall einer Verstopfung sowie für einen Schlüsseldienst, falls die Tür einmal ins Schloss fällt. Haben Sie die Nummern bereits aufgeschrieben und in Ihrem Portemonnaie verstaut oder in Ihrem mobilen Gerät gespeichert, müssen Sie sich über Abzocker im Notfall keine Sorgen mehr machen.

5. Arbeit beurteilen

Auch Sie als Laie können bei der Schädlingsbekämpfung beurteilen, ob es sich um einen Profi handelt. Denn dieser wird nicht ohne Begründung ein Wildtier töten oder es stören. Zudem haben Sie jederzeit das Recht, dem gerufenen Dienstleister den Auftrag wieder zu entziehen! Dabei wird die bis dahin erbrachte Leistung jedoch fällig.

6. Auf Rechnung bezahlen

Benötigen Sie schnell einen Kammerjäger, gilt es beim Telefonat bereits eine Zahlung auf Rechnung abzusprechen. So haben Sie Zeit, diese in aller Ruhe zu prüfen. Ebenfalls bietet sich Ihnen somit die Option, den Betrag durch die Verbraucherzentrale unter die Lupe nehmen zu lassen.

Grundsätzlich sollten Sie im Falle eines Schädlingsbefalls nicht selbst Hand anlegen. Denn nur ein Experte, wie die Fachmänner vom Kammerjäger Berlin Absolut Service, können die Lage professionell beurteilen. Ebenso wissen diese genau, welche Arten besonders geschützt sind oder was es zu beachten gilt. Somit sind diese immer der richtige Ansprechpartner. Denn sie verfügen über die Sachkenntnis, Erfahrung und vor allem die passende Ausrüstung, um eine Schädlingsbekämpfung fachgerecht durchzuführen und Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Eine unprofessionelle Arbeit hingegen bringt nicht nur den Ausführenden, sondern auch schnell einmal Sie selbst in Gefahr – eigentlich ein Punkt, der durch die Beauftragung eines Spezialisten vermieden werden sollte.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kammerjäger Berlin
Herr Sali Cherks
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Deutschland

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