Das aktuelle Urteil des Bundegerichtshofes (BGH) zu den Kostenverpflichtungen bei Renovierung von vermieteten Wohneinheiten ist Thema in einem Wirtschaftswoche-Artikel. Bisher gab es Unklarheiten darüber, wer welche Renovierungsarbeiten zahlen muss, z. B. bei einem Umzug oder Einzug in eine Mietwohnung.