Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
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Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.