Zahnärzte schalten Werbung, halten Vorträge und betreiben Internetseiten. Was ist erlaubt und was ist verboten? – von Dr. Thomas Schulte, Prof. Dr. Erik Kraatz aus Berlin.
Verboten
Kölner Gericht verbietet Wahl-O-Mat vor Europawahl. Verboten große Auswahl an Automaten (z.B. Caffé Europa) beim Kölner Automatenaufsteller Dhünn