Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind ! Teil III

Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit im Kleingartenwesen ist Voraussetzung für dessen weiteres Bestehen. Das Argument von den vermeintlichen „Sicherungsinstrumenten“ zum Schutze der KGA überzeugt nicht.

Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit im Kleingartenwesen ist Voraussetzung für dessen weiteres Bestehen. Das Argument von den vermeintlichen „Sicherungsinstrumenten“ zum Schutze der KGA überzeugt nicht.

BildDie Kritik an den beiden Kleingärtner-Funktionären in Berlin nimmt zu (siehe unten Fußnote 1). Bei den „Pankower Blättern zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“ (Internet-Zeitschrift) gehen in riesiger Anzahl positive Leserrückmeldungen aus ganz Deutschland ein.

Die in Rede stehende „VFR Stadtgrün Erholung GmbH“ hat nun überraschend / plötzlich ihren Geschäftssitz-Standort in der Quickborner Str. 12 in Berlin (zugleich bisher und weiterhin die Adresse des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V.) geschlossen -zumindest also den Standort-. Der verständige Leser wird dies gewiss richtig bewerten.

In Ergänzung früherer Pressemitteilungen, die auf unseren Leitartikel vom 21.Juli 2019 Bezug nahmen (vgl. https://www.pankower-gartenzwerge.de/ ) , seien nachfolgend die angesprochenen Interessegegensätze nocheinmal zusammengefasst:

Es besteht die Gefahr einer Verwicklung in Interessengegensätze, die dem Kleingartenwesen und dessen Ansehen schaden könnte, wenn Funktionäre des Kleingartenwesens (siehe Fußnote 1) zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind :

a) Denn die mögliche Nutzung von Insiderwissen als Kleingartenfunktionär einerseits, und die aus GmbH-Maklertätigkeit naturgemäß erwachsenden Verbundenheiten (zu Maklerkollegen, Grundstückskäufern, Grundstücksverkäufern, Grundstücksspekulanten) andererseits, beeinträchtigen die Unbefangenheit in der Ausübung der Tätigkeit als Kleingartenfunktionär und schädigen das Ansehen des Kleingartenwesens (mit seinen gesetzlich geschützten kostengünstigen Garten-Nutzungsmöglichkeiten) und die Glaubwürdigkeit seiner Legitimation.

b) Außerdem wird durch die o.g. mögliche Nutzung von Insiderwissen des Kleingartenfunktionärs bei der Tätigkeit als Geschäftsführer der Makler-GmbH das Prinzip der unentgeltlichen Ehrenamtlichkeit, das für die meisten Funktionsträger im Kleingartenwesen gilt, relativiert. Diese Ehrenamtlichkeit ist aber wichtig, da der Status der Gemeinnützigkeit (für Kleingartenorganisationen von enormer Bedeutung) davon abhängt. Würde dieser Status sukzessive fallen, wäre es das baldige Ende des Kleingartenwesens im Sinne des BKleingG. Eine GmbH ist nicht nur ein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern gewährt darüber hinaus normalerweise ihren Geschäftsführern in irgendeiner Form Entgelt (erfasst als Betriebskosten).

In diesem Zusammenhang ergeben sich offenkundig u.a. drei Fragen :

1) Warum wurde eine GmbH und nicht eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet ? Und zwar eine gGmbH am besten mit ehrenamtlicher Geschäftsführer-Tätigkeit.

2) Welche Zwecke kann die Makler-GmbH erfüllen (hoffentlich im Interesse des Kleingartenwesens), die nicht auch schon der Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V., als juristische Person, erfüllen kann ?

3) Wie beantwortet sich die Frage nach dem Verbleib der Gewinne für die Makler-GmbH und, unabhängig von den Gewinnen, die Frage nach Entgeltgewährungen (Honorare, Provisionen, Arbeitsentgelte etc.) für die Geschäftsführer ?

Es steht zu befürchten, daß die o.g. drei Fragen-Hintergründe in einem Kontext zueinander stehen. Die evtl. zu erwartende Antwort-Theorie, daß diese Makler-GmbH ja doch nur ein Sicherungsinstrument zugunsten des Kleingartenwesens ist, wäre daher unsinnig und zynisch.

Und selbst wenn eine Makler-GmbH auf die Vermittlung des Kaufs/Verkaufs von Kleingartenanlagen (im Sinne des BKleingG) verzichten würde, dann wären die o.g. Probleme keineswegs gebannt, sondern das Interesse des Kleingartenfunktionärs an einer Abwehr bauplanungsrechtlicher Änderungsbegehren zum Kleingartenstatus von Anlagen könnte sich relativieren. Und die o.g. Problematik (siehe oben -einleitend- die Punkte a und b) bliebe dadurch ohnehin unverändert.

Fußnote 1: Konkret: Frau Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V.) und Herr Friedhelm Schipper (Stellvertreter von Frau Kleinau im Bezirksverband Pankow und Vorsitzender des KGV Am Koppelgraben). Frau Kleinau ist außerdem Präsidiumsmitglied (dort zuständig für Finanzen) im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.

Vgl. dazu auch unser Schreiben an das Berliner Abgeordnetenhaus: https://www.pankower-gartenzwerge.de/einbeziehung-politischer-instanzen/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
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