Anleger sollten ihre Ansprüche sichern – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RexXSPI GmbH

Was für eine Meldung für die investierten Anleger? Damit dürfte klar sein, dass die Anleger hier von einem Totalverlust des eingezahlen Kapitals ausgehen müssen. So Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Bringt die BaFin solch eine Meldung auf ihrer Seite, so Jens Reime, dann ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen“, zumindest was das Investment anbetrifft. Trotzdem haben Anleger oft Chancen zumindest einen erheblichen Teil ihrer Investitionen zurück zu bekommen.

Hier die BaFin Meldung:

 

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH)

Emittentin/ Veröffentlichungspflichtige: te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, Mouginsstr. 26, 85609 Aschheim, Deutschland

Vermögensanlage: te Solar Sprint IV

Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen

Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes: 20. Oktober 2016

Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH) investiert. Über das Vermögen der RexXSPI GmbH wurde am 04. Februar 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Die MEP Solar Miet & Service III GmbH wurde als Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH gegründet, die inzwischen als Encopia GmbH, München, firmiert. Die RexXSPI GmbH hatte in zahlreiche Photovoltaikanlagen auf Privathäusern investiert. Diese sind Teil der Summe von rund 8.500 Photovoltaik-Anlagen, die von Privathaushalten im Mietmodell erworben wurden, bis die MEP-Gruppe 2018 ihr Geschäftsmodell änderte und keine Mietmodelle mehr anbot.

Es besteht die Gefahr, dass es durch die Insolvenz der RexXSPI GmbH bei der Emittentin zu einem vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen. Die Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG wird die Forderungen gegen die RexXSPI GmbH dem Insolvenzverwalter melden. Die Geschäftsführung der Emittentin kann zu möglichen Erfolgsaussichten derzeit keine Aussagen treffen, da ihr zur wirtschaftlichen Situation der RexXPI GmbH trotz entsprechender Auskunftsbegehren keine Informationen vorliegen. Bekannt ist, dass zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen der MEP Solar Miet & Service III GmbH auch im größeren Volumen Bankdarlehen gewährt wurden.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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