Ganz wichtig deshalb, weil nur die beim Insolvenzverwalter angemeldeten und vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderungen dann letztlich auch Berücksichtigung bei der Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse finden.
Noch in dieser Woche, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, wird das zuständige Insolvenzgericht beim Amtsgericht in Offenbach, vermutlich das Insolvenzverfahren eröffnen, und damit das vorläufige Insolvenzverfahren beenden.
Ich empfehle jedem Anleger seine Forderung zur Insolvenztabelle von einem Rechtsanwalt anmelden zu lassen, damit man als Anleger hier auf der rechtlich sicheren Seite ist.
Zudem kann es durchaus sein, das der Insolvenzverwalter einen von ihnen angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle nicht anerkennt, dann muss man mit dem Insolvenzverwalter in eine rechtliche Auseinandersetzung gehen, ja möglicherweise muss man seinen Forderungsanspruch zur Insolvenztabelle sogar einklagen.
Letztlich ist es dann rechtlich so, das nur die Forderungen am Ende des Insolvenzverfahrens befriedigt werden, die dann auch anerkannt wurden vom Insolvenzverwalter.
Rechtliche Hinweise. – Rechtsanwaltskanzlei Pforr
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